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Aktuelles und nützliches Wissen zur Entsorgung von Sharps

Schluss mit Recapping

Bildnachweis: pavelgulea, AdobeStock

Das Wiederaufsetzen der Schutzkappe nach Gebrauch einer Injektionsnadel ist zwar verboten, aber im Alltag noch gängige Praxis. Hier besteht nicht nur die Verletzungsgefahr beim Einführen der Nadel in den Plastikschutz sondern auch durch das versehentliche Durchstoßen des Schutzes.

Ob mit Nadel, Lanzette, Kanüle, Skalpell oder chirurgischen Drähten: Als Nadelstichverletzung wird jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente bezeichnet. Die Europäische Kommission spricht von jährlich mehr als einer Million Nadelstichverletzungen in der EU. Die Dunkelziffer dürfte hier weitaus höher liegen: Schätzungen von Experten zufolge wurden in der Vergangenheit 50 bis 90 Prozent der Nadelstichverletzungen nicht gemeldet (Quelle: Safety first).

Pflegekräfte am häufigsten betroffen

Nadelstichverletzungen passieren zu über 80 Prozent nach dem Gebrauch und im Rahmen der Entsorgung der Nadel, wobei das “Recapping”, also das Zurückführen gebrauchter Kanülen in die Schutzhülle, die Hauptursache darstellt. Pflegekräfte sind hierbei die am häufigsten betroffene Berufsgruppe.

Dabei stehen seit vielen Jahren Spritzensammelbehälter zu Verfügung und es gibt Kanülen mit entsprechenden Sicherheitsverschlüssen. Rechtlich zu beachten ist die TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe). Diese TRBA findet Anwendung auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Bereichen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden.

Diese Tätigkeiten können z. B. in folgenden Arbeitsbereichen und Einrichtungen stattfinden:

  • Krankenhäuser/Kliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Reha-Einrichtungen, Pflegeheime und Hospize
  • Ambulante Pflegedienste
  • Rettungsdienste, Krankentransport und sanitätsdienstliche Versorgung

Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle am Arbeitsplatz zu verhüten. Hierzu gehören auch Nadelstichverletzungen, die durch Recapping entstanden sind. Das Zurückstecken der Kanüle in die Abdeckung ist nur bei Tätigkeiten zulässig, bei denen nach dem Stand der Technik eine Mehrfachverwendung erforderlich und explizit vorgesehen ist (z. B. Lokalanästhesie in der Zahnmedizin).

Fehlerhafte Entsorgung

Laut Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege entstehen Unfälle mit Sharps am ehesten im Zusammenhang mit ihrer Entsorgung:

  • Das Instrument wurde nicht unmittelbar nach Gebrauch entsorgt;
  • Das Instrument wurde nicht in einem dafür geeigneten Abfallbehälter entsorgt;
  • Der Kanülenabwurfbehälter war überfüllt;
  • Die Kanüle wurde auf die Schutzkappe zurückgesteckt (Recapping).

Zur Unfallvermeidung sind grundsätzlich alle spitzen, scharfen und zerbrechlichen Instrumente unmittelbar nach Gebrauch in speziellen Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Behälter sollten so nah wie möglich am Verwendungsort aufgestellt und dürfen nicht umgefüllt werden.

Die Entsorgung von verschlossenen Spritzenbehältern in den Restabfall ist zwar grundsätzlich möglich. Da viele Praxen, Apotheken und medizinische Einrichtungen in Mehrfamilienhäusern ansässig und dort die Abfalltonnen frei oder zumindest für anderes Hausbewohner zugänglich sind, ist diese Vorgehensweise aber problematisch. Hier bietet sich die Nutzung eines Entsorgungsservices an: Vorgeschriebene Behälter werden angeliefert und gefüllt wieder zur sicheren Entsorgung abgeholt, inzwischen sogar mittels Postdiensten.

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