Spritzen ohne Kanülenschutz sollten in handelsüblichen Spritzen- oder Kanülenbehältern, gesammelt werden. Denn es ist wichtig, dass sich niemand Unbeteiligtes verletzen kann. Durch unsachgemäße Entsorgung kommt es immer wieder zu gesundheitsgefährdenden Unfällen.
Scharfe und spitze Gegenstände (z.B. Spritzen, Kanülen, Nadeln & Pens) stellen ein hohes Verletzungsrisiko und eine Infektionsgefahr dar. Verletzungen mit sogenannten Sharps gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen bei medizinischem Personal. Schon der kleinste Stich kann Krankheitserreger wie Hepatitis oder HIV übertragen. Eine sichere Entsorgung von scharfen und spitzen Gegenständen ist daher schon allein aus Gründen des Arbeitsschutzes unabdingbar.
Allein im stationären Bereich ereignen sich bei 750.000 Beschäftigten jedes Jahr über 500.000 Nadelstichverletzungen. Laut der Initiative SafetyFirst!, die seit vielen Jahren über das Infektionsrisiko Nadelstichverletzung aufklärt, ist hierbei die unzureichende Entsorgung gebrauchter Instrumente eine häufige Risikoquelle.
Unfallrisiko durch unsachgemäße Entsorgung
Besonders häufig betroffen von Unfällen mit Spritzen sind zudem Müllwerker. Regelmäßig sind in Tageszeitungen Informationen über Unfälle zu lesen. So wurden beispielsweise seit Anfang 2017 beim Recycling Zentrum Stade (RZS) 45 Fälle von verletzten Müllwerkern gezählt, die sich an Spritzen in befüllten Gelben Säcken verletzten.
Die fälschlich entsorgten Spritzen fielen dabei nicht ausschließlich in privaten Haushalten an. Sie wurden ebenso in Gelben Säcken von Arztpraxen gefunden. Insbesondere seit die Zahlen der häuslichen Pflege zunehmen, Kosmetikstudios mit Spritzen arbeiten und Tätowierstudios regen Zulauf haben, landen vermehrt spitze und scharfe Gegenstände in der Gelben Tonne. Neben der Infektionsgefahr besteht auch ein hohes Verletzungsrisiko für die Mitarbeiter einer Sortieranlage.
Ordnungsgemäße Entsorgung von Spritzen, Nadeln oder Skalpellen
Einen optimalen Schutz vor gefährlichen Verletzungen bietet das ständige Bereithalten geeigneter Abwurfbehälter für benutzte Instrumente. Entsprechend der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) müssen scharfe und spitze Gegenstände mit Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen „in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert und entsorgt werden“.
Ärzte, Praxismitarbeiter, Pflegepersonal, Kosmetiker oder Tätowierer sollten Spritzen oder Skalpelle direkt nach ihrer Nutzung in einem entsprechenden Behälter abwerfen und diesen fest verschließen, wenn er gefüllt ist. Ein Sortieren oder Umfüllen erhöht das Risiko für eine Verletzung erheblich und ist daher unzulässig.
Der Abfallerzeuger – also die Praxis, der Diabetiker oder das Studio – ist verpflichtet, sich bei seinem örtlichen Hausmüllentsorger zu informieren, ob er seinen Abwurfbehälter über die Restmülltonne entsorgen darf. Die sicherere Variante stellt hier ein Rücknahmesystem über einen spezialisierten Entsorger dar. Bei dieser Lösung erhält die Praxis einen UN-geprüften Behälter, der bei vollständiger Befüllung per Postlieferant an den Entsorger gesendet wird. Abschließend werden diese Behälter ungeöffnet verbrannt – so kann jede Nadel nur einmal stechen.