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Wichtige Fachbegriffe
Beim Umgang mit Injektionsnadeln, Kanülen oder anderen spitzen und scharfen, aber auch zerbrechlichen Gegenständen besteht immer eine Verletzungsgefahr. Ein Arbeitgeber ist daher verpflichtet, mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen, die beim Einsammeln der Altmedikamente und der gebrauchten Spritzen bestehen, zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Infektionsrisiken durch Stich- und Schnittverletzungen aufzuklären und im sachgerechten Umgang mit Kanülen zu unterweisen. Auch die Auswahl und Beschaffung von Kanülen, Sammel-behältern und persönlichen Schutzausrüstungen müssen in ein Gesamtkonzept einbezogen und berücksichtigt werden. Dazu ist neben der Biostoffverordnung (BioStoffV) die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 heranzuziehen.
Gebrauchte Kanülen (und anderer spitzer und scharfer Instrumente) müssen in dafür vorgesehene Kanülenabwurfbehälter entsorgt werden. Diese Sammelbehälter sollten sich so nah wie möglich am Anfallort befinden, sodass die schnelle und unkomplizierte Entsorgung gewährleistet ist. Zudem muss abgesichert sein, dass die scharfen und spitzen Gegenstände nicht durch die Behälterwand dringen und somit eine Verletzung verursachen können. Die fachgerechte Entsorgung besteht darin, die spitzen oder schneidenden Gegenstände in dafür vorgesehenen durchstichsicheren Kanülenboxen zu sammeln. Die Entsorgung in den Restabfall ist grundsätzlich möglich. Da viele Praxen, Apotheken und medizinische Einrichtungen in Mehrfamilienhäusern ansässig und Abfalltonnen frei oder zumindest für anderes Hausbewohner zugänglich sind, entscheiden sich viele für die Nutzung eines medizinischen Entsorgungsservices. Vorgeschriebene Behälter werden angeliefert und gefüllt wieder zur sicheren Entsorgung abgeholt, inzwischen sogar mittels Postdiensten wie UPS.
Nach Gebrauch müssen Kanülen und andere stechende und schneidende Abfälle, aber auch Lanzetten, Teststreifen und mit Blut getränkte Tupfer umgehend in durchstichsichere, verschließbare Plastikbehälter gegeben werden. Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Besonders problematisch sind Nadelstichverletzungen, wenn die Instrumente mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kontaminiert sind.
Bei einer Verletzung besteht das Risiko, sich z.B. mit Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV zu infizieren. Stichverletzungen mit dem Risiko einer Ansteckungsgefahr sind auch bei größter Sorgfalt dabei nicht auszuschließen.
Recapping bedeutet, eine Kanülenkappe wieder auf eine gebrauchte Spritze aufzusetzen. Eine Vielzahl von gefährlichen Nadelstichverletzungen ereignet sich auf diese Weise. Hier besteht nicht nur die Verletzungsgefahr beim Einführen der Nadel in den Plastikschutz sondern auch eine Verletzungsgefahr durch versehentliches Durchstoßen des Schutzes. Auch bei Insulin-Pens ist Recapping verboten. Eine Ausnahme ist das Wiederaufsetzen von Schutzkappen auf Insulin-Pens durch Beschäftigte, wenn geeignete Haltevorrichtungen für die Schutz-kappen zur Verfügung stehen, die das Zurückführen mit einer Hand erlauben.
Für Bereiche, in denen sichere Instrumente zur Verfügung stehen, insbesondere für die Blutentnahme, erfüllen Schutzkappenhalter nicht die Anforderungen der TRBA 250 ( Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe). Die TRBA 250 regelt den Einsatz und die Verwendung sicherer Arbeitsgeräte in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Spitze oder scharfe Gegenstände (Spritzen mit Kanülen, Skalpelle, Nadeln usw.), sogenannte sharps, fallen überall dort an, wo Patienten behandelt werden, also insbesondere in Krankenhäusern, Tierkliniken, Praxen, Sanatorien, Pflegeheimen usw., aber auch im privaten Bereich bei Selbstmedikation, in Kosmetik- oder Tätowierstudios.
Diese sind unmittelbar nach ihrem Gebrauch komplett in Sammelbehälter abzuwerfen. Keinesfalls dürfen gebrauchte Kanülen, Spritzen oder scharfe Gegenstände wie Nadeln oder Cutter-Messer ungeschützt in Plastiksäcke, Papierkörbe o. Ä. geworfen werden. Das Verletzungsrisiko beim Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen ist hoch. Rund 500.000 Nadel- und Stichverletzungen ereignen sich jährlich in medizinischen Praxen in ganz Deutschland. Mit geeigneten Sammelbehältern kann dieses Risiko minimiert werden.